Finanzlexikon

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Jahresabrechnung

Eine Jahresabrechnung muss der Verwalter von Gemeinschaftseigentum nach dem Ablauf eines Kalenderjahres über sämtliche Vorschüsse der Wohnungseigentümer und der Ausgaben aufstellen. Dies soll sicherstellen, dass die Vorschüsse dem Wirtschaftsplan entsprechen.