Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Dritter, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger, der Person, für welche gebürgt wird, für die Erfüllung der im Bürgschaftsvertrag festgehaltenen Verbindlichkeit.
Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Dritter, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger, der Person, für welche gebürgt wird, für die Erfüllung der im Bürgschaftsvertrag festgehaltenen Verbindlichkeit.
MEIER & CIE. GmbH
Weinstraße 4
92224 Amberg
Telefon: +49 9621 7890000
Telefax: +49 9621 7890004
E-Mail: info@meier-cie.de
Wir sind für Sie da.
Sprechen Sie uns an zum Kennenlernen, Vertrauen und Lösungen finden.
Wir freuen uns auf Sie!
Sie erreichen uns unter Telefon: 09621/7890000 oder
direkt über unser Kontaktformular.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. info@meier-cie.de oder Kontaktformular.
© 2024 MEIER & CIE. GmbH
Bitte füllen Sie einfach das Formular aus und wir setzen uns mit Ihnen in Kürze in Verbindung.